Allgemeine Geschäftsbedingungen
Creaform GmbH
Stand 01.07.2010
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Geltungsbereich
1.1 Die nachstehenden Vertriebsbedingungen gelten für alle zwischen dem Käufer und der Creaform GmbH, Cheruskerstraße 30, 33100 Paderborn (nachfolgend Creaform oder Verkäufer genannt) geschlossenen Verträge über die Lieferung von Waren. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende Bedingungen des Käufers, die der Verkäufer nicht ausdrücklich anerkennt, sind für den Verkäufer unverbindlich, auch wenn der Verkäufer ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Die nachstehenden Vertriebsbedingungen gelten auch dann, wenn der Verkäufer in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Käufers die Bestellung des Käufers vorbehaltlos ausführt.
1.2 In den Verträgen sind alle Vereinbarungen, die zwischen dem Käufer und dem Verkäufer zur Ausführung der Kaufverträge getroffen wurden, schriftlich niedergelegt.
1.3 Die Angebote vom Verkäufer richten sich nur an gewerbliche Abnehmer. Es besteht kein Widerrufsrecht für Industrie, Handel oder Gewerbetreibende. Verbraucher im Sinne von § 13 BGB werden nicht beliefert.
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Preise, Zahlung, Eigentumsvorbehalt
2.1 Alle Preise gelten ab Werk ohne Verpackung, ohne etwaig zu zahlende Zölle und Steuern, wenn in der Auftragsbestätigung nichts anderes festgelegt wurde. In den Preisen ist die gesetzliche Mehrwertsteuer nicht eingeschlossen. Diese wird vom Verkäufer in der gesetzlichen Höhe am Tage der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausweisen.
2.2 Die Bezahlung der Waren erfolgt bei Bestellungen aus Deutschland per Vorkasse, Lastschriftverfahren oder Rechnung, Bestellungen aus dem Ausland nur per Vorkasse.
2.2.1 Mit Auswahl der Zahlungsart "per Leasing" nimmt der Kunde zur Kenntnis und ist damit einverstanden, dass die angegebenen Daten an die ALBIS Leasing Gruppe weitergegeben und gemäß der Datenschutzerklärung der Albis Leasing Gruppe dort verarbeitet werden.
2.3 Die gelieferte Ware verbleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises im Eigentum des Verkäufers.
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Liefer- und Leistungszeit
3.1 Wird über das Vermögen des Käufers das Insolvenzverfahren eröffnet bzw. für den Fall, dass ein Insolvenzantrag bei dem zuständigen Gericht gestellt wird, kann der Verkäufer von dem Kaufvertrag zurücktreten.
3.2 Der Verkäufer ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, soweit dies für den Kunden zumutbar ist.
3.3 Kommt der Käufer in Annahmeverzug, so ist der Verkäufer berechtigt, Ersatz des entstehenden Schadens und etwaiger Mehraufwendungen zu verlangen. Gleiches gilt, wenn der Käufer Mitwirkungspflichten schuldhaft verletzt. Mit Eintritt des Annahme- bzw. Schuldnerverzuges geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs auf den Käufer über.
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Gefahrübergang, Versand, Verpackung
4.1 Verladung und Versand erfolgen unversichert auf Gefahr des Käufers, soweit nicht ein anderes vereinbart wurde. Der Verkäufer ist bemüht, hinsichtlich Versandart und Versandweg Wünsche und Interessen des Käufers zu berücksichtigen; dadurch bedingte Mehrkosten – auch bei vereinbarter Frachtfreilieferung – gehen zu Lasten des Käufers.
4.2 Wird der Versand auf Wunsch oder aus Verschulden des Käufers verzögert, so lagert der Verkäufer die Waren auf Kosten und Gefahr des Käufers. In diesem Fall steht die Anzeige der Versandbereitschaft dem Versand gleich.
4.4 Auf Wunsch und Kosten des Käufers schließt der Verkäufer eine Transportversicherung ab.
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Gewährleistung und Haftung
5.1 Mängelansprüche des Käufers bestehen nur, wenn der Käufer seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügepflichten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
5.2 Die Beschaffenheit der Ware ergibt sich, soweit nicht ein anderes vereinbart, ausschließlich aus der Produktbeschreibung.
5.3 Eigenschaften von Mustern und Proben sind nur dann verbindlich, sofern sie ausdrücklich als Beschaffenheit der Ware vereinbart worden sind.
5.4 Beschaffenheits- und Haltbarkeitsangaben sowie sonstige Angaben stellen keine Garantieversprechen dar, es sei denn, sie sind als solche vereinbart und bezeichnet worden.
5.5 Bei berechtigten Mängelrügen, hat der Käufer ein Recht zur Nacherfüllung. Im Rahmen der Nacherfüllung beseitigt creaform GmbH den Mangel nach ihrer Wahl entweder durch Nachlieferung (Lieferung einer neuen Ware) oder Nachbesserung (Beseitigung des Mangels). Der Käufer hat dem Verkäufer eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren. Der Verkäufer trägt im Falle der Mängelbeseitigung die erforderlichen Aufwendungen, soweit sich diese nicht erhöhen, weil der Vertragsgegenstand sich an einem anderen Ort als dem Erfüllungsort befindet. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären. Die Nachbesserung gilt mit dem zweiten vergeblichen Versuch als fehlgeschlagen, soweit nicht aufgrund des Vertragsgegenstands weitere Nachbesserungsversuche angemessen und dem Käufer zumutbar sind. Schadensersatzansprüche zu den nachfolgenden Bedingungen wegen des Mangels kann der Käufer erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist. Das Recht des Käufers zur Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen zu den nachfolgenden Bedingungen bleibt hiervon unberührt.
5.6 Bei neuen Waren beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Diese Haftungsbegrenzung gilt nicht für die vom Verkäufer zurechenbar schuldhaft verursachten Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden bzw. Arglist des Verkäufers und bei Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit der Ware durch den Verkäufer oder wenn Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz betroffen sind.
5.7 Für Schäden, die an anderen Rechtsgütern als dem Leben, Körper oder Gesundheit entstehen ist die Haftung ausgeschlossen, soweit die Schäden nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Verkäufers, eines von dessen gesetzlichen Vertreter oder eines von dessen Erfüllungsgehilfen beruhen und das Verhalten auch keine Verletzung von für den Vertragszweck wesentlichen Nebenpflichten ist. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht, soweit Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz betroffen sind.
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Ergänzende Bestimmungen
6.1 Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer eine Sitzverlegung seines Unternehmens schriftlich anzuzeigen.
6.2 Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Bedingungen hiervon unberührt.
6.3 Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen (einschließlich Scheckklagen) sowie sämtliche sich zwischen dem Verkäufer und dem Käufer ergebende Streitigkeiten aus den zwischen ihnen geschlossenen Verträgen ist Paderborn.
6.4 Das Vertragsverhältnis untersteht dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendbarkeit der Vereinbarung der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf (United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods, CISG, as of April 11, 1980) wird ausgeschlossen.
7. Zustandekommen des Vertrages
Die Darstellung der Produkte im OnlineShop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern einen unverbindlichen Online-Katalog dar. Durch Anklicken des Buttons „Kaufen“ / „zahlungspflichtig bestellen“ geben Sie eine verbindliche Bestellung der im Warenkorb enthaltenen Waren ab. Die Bestätigung des Eingangs der Bestellung folgt unmittelbar nach dem Absenden der Bestellung und stellt noch keine Vertragsannahme dar. Wir können Ihre Bestellung durch Versand einer Auftragsbestätigung per E-Mail oder durch Auslieferung der Ware innerhalb von zwei Tagen annehmen.